Aktuelles
Hier erhalten Sie aktuelle von uns gesammelte und erstellte Informationen zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen.
Vermögenswirksame Leistungen sind Einkünfte
Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen.
Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen und daher bei der Ermittlung der Einkünfte Ihres Kindes zu berücksichtigen und mitzurechnen. Dazu können auch die im Laufe eines Jahres aus dem Berufsausbildungsverhältnis gezahlten Sonderzuwendungen aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit gehören. Diese Sonderzuwendungen sind den Monaten anteilig zuzuordnen, in denen die Berufsausbildung stattgefunden hat.